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Für KMU in Zürich, Aargau und Graubünden

Datenschutz & revDSG: technische Massnahmen für KMU

Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte Datenschutzgesetz. Es verlangt eine dem Risiko angemessene Datensicherheit, nennt aber keine konkreten Produkte. Wir setzen die technischen und organisatorischen Massnahmen in Ihrer IT um und dokumentieren sie. Die rechtliche Beurteilung bleibt bei Ihnen oder Ihrer Rechtsberatung.

Auf einen Blick
  • Revidiertes DSG seit 1. September 2023 in Kraft
  • Technische und organisatorische Massnahmen
  • Umsetzung mit Microsoft-Bordmitteln
  • Keine Rechtsberatung, sondern technische Grundlage

Was das Gesetz von Ihrer IT erwartet

Das DSG verlangt, dass Personendaten vor unbefugtem Zugriff, Verlust und Veränderung geschützt sind. Für ein KMU mit Microsoft 365 heisst das in der Praxis vor allem:

  • Zugriffe nur für berechtigte Personen, mit Multi-Faktor-Authentifizierung
  • Berechtigungen, die bei Austritten zeitnah entzogen werden
  • Verschlüsselte Endgeräte und geschützte Postfächer
  • Backups, deren Wiederherstellung nachgewiesen ist
  • Nachvollziehbare Protokolle über Anmeldungen und Zugriffe
  • Ein klarer Ablauf, wenn doch etwas passiert

Unser Beitrag zur Datensicherheit

Wir übernehmen den technischen Teil und liefern Ihnen die Unterlagen, die Sie für Ihre eigene Dokumentation brauchen.

  • Ausgangslage klären

    In der kostenlosen Standortbestimmung oder der Bestandesaufnahme & Risikoanalyse sehen wir, wo Personendaten liegen, wer darauf zugreift und wie sie geschützt sind.

  • Massnahmen umsetzen

    MFA und Conditional Access, Verschlüsselung, Berechtigungskonzept für SharePoint und Teams, Backup mit Restore-Nachweis und ein geregelter Ein- und Austrittsprozess. Grössere Vorhaben setzen wir als offeriertes Initialprojekt um.

  • Dokumentieren und betreiben

    Die umgesetzten Massnahmen halten wir schriftlich fest. Im Betrieb ab SECURE überwachen wir Sicherheitsalarme, prüfen Backups mit stichprobenartigen Restore-Tests und unterstützen bei einem Sicherheitsvorfall mit Analyse und Dokumentation.

Häufige Fragen

Seit wann gilt das revidierte Datenschutzgesetz?

Das revidierte DSG ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Es gilt für alle Unternehmen, die Personendaten bearbeiten, also auch für kleine Betriebe.

Machen Sie uns datenschutzkonform?

Wir setzen die technischen und organisatorischen Massnahmen um und dokumentieren sie. Rechtsberatung, etwa zu Datenschutzerklärung, Verträgen oder Bearbeitungsverzeichnis, bieten wir nicht an. Dafür empfehlen wir eine Fachperson für Datenschutzrecht.

Müssen wir einen Datenschutzvorfall melden?

Das DSG verlangt eine Meldung an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, wenn eine Verletzung der Datensicherheit voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Betroffenen führt. Ob das zutrifft, ist eine rechtliche Beurteilung. Wir liefern die technische Analyse und Dokumentation dazu.

Dürfen wir Microsoft 365 nach DSG überhaupt nutzen?

Viele Schweizer KMU nutzen Microsoft 365. Entscheidend sind Konfiguration, Zugriffsschutz und Ihre vertraglichen und organisatorischen Abklärungen. Die technische Seite sichern wir ab, die rechtliche Beurteilung gehört zu Ihrer Rechtsberatung.

Was gilt für Kanzleien und Treuhänder?

Neben dem DSG gelten oft zusätzliche Pflichten wie das Berufsgeheimnis. Technisch bedeutet das vor allem strenge Zugriffsrechte, MFA ohne Ausnahmen und nachweisbar funktionierende Backups.

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