Für KMU in Zürich, Aargau und Graubünden
Datenschutz & revDSG: technische Massnahmen für KMU
Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte Datenschutzgesetz. Es verlangt eine dem Risiko angemessene Datensicherheit, nennt aber keine konkreten Produkte. Wir setzen die technischen und organisatorischen Massnahmen in Ihrer IT um und dokumentieren sie. Die rechtliche Beurteilung bleibt bei Ihnen oder Ihrer Rechtsberatung.
- Revidiertes DSG seit 1. September 2023 in Kraft
- Technische und organisatorische Massnahmen
- Umsetzung mit Microsoft-Bordmitteln
- Keine Rechtsberatung, sondern technische Grundlage
Was das Gesetz von Ihrer IT erwartet
Das DSG verlangt, dass Personendaten vor unbefugtem Zugriff, Verlust und Veränderung geschützt sind. Für ein KMU mit Microsoft 365 heisst das in der Praxis vor allem:
- Zugriffe nur für berechtigte Personen, mit Multi-Faktor-Authentifizierung
- Berechtigungen, die bei Austritten zeitnah entzogen werden
- Verschlüsselte Endgeräte und geschützte Postfächer
- Backups, deren Wiederherstellung nachgewiesen ist
- Nachvollziehbare Protokolle über Anmeldungen und Zugriffe
- Ein klarer Ablauf, wenn doch etwas passiert
Unser Beitrag zur Datensicherheit
Wir übernehmen den technischen Teil und liefern Ihnen die Unterlagen, die Sie für Ihre eigene Dokumentation brauchen.
Ausgangslage klären
In der kostenlosen Standortbestimmung oder der Bestandesaufnahme & Risikoanalyse sehen wir, wo Personendaten liegen, wer darauf zugreift und wie sie geschützt sind.
Massnahmen umsetzen
MFA und Conditional Access, Verschlüsselung, Berechtigungskonzept für SharePoint und Teams, Backup mit Restore-Nachweis und ein geregelter Ein- und Austrittsprozess. Grössere Vorhaben setzen wir als offeriertes Initialprojekt um.
Dokumentieren und betreiben
Die umgesetzten Massnahmen halten wir schriftlich fest. Im Betrieb ab SECURE überwachen wir Sicherheitsalarme, prüfen Backups mit stichprobenartigen Restore-Tests und unterstützen bei einem Sicherheitsvorfall mit Analyse und Dokumentation.
Massnahmen im Detail
Diese Seiten beschreiben die technischen Bausteine, auf die sich eine angemessene Datensicherheit stützt.
Häufige Fragen
Seit wann gilt das revidierte Datenschutzgesetz?
Das revidierte DSG ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Es gilt für alle Unternehmen, die Personendaten bearbeiten, also auch für kleine Betriebe.
Machen Sie uns datenschutzkonform?
Wir setzen die technischen und organisatorischen Massnahmen um und dokumentieren sie. Rechtsberatung, etwa zu Datenschutzerklärung, Verträgen oder Bearbeitungsverzeichnis, bieten wir nicht an. Dafür empfehlen wir eine Fachperson für Datenschutzrecht.
Müssen wir einen Datenschutzvorfall melden?
Das DSG verlangt eine Meldung an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, wenn eine Verletzung der Datensicherheit voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Betroffenen führt. Ob das zutrifft, ist eine rechtliche Beurteilung. Wir liefern die technische Analyse und Dokumentation dazu.
Dürfen wir Microsoft 365 nach DSG überhaupt nutzen?
Viele Schweizer KMU nutzen Microsoft 365. Entscheidend sind Konfiguration, Zugriffsschutz und Ihre vertraglichen und organisatorischen Abklärungen. Die technische Seite sichern wir ab, die rechtliche Beurteilung gehört zu Ihrer Rechtsberatung.
Was gilt für Kanzleien und Treuhänder?
Neben dem DSG gelten oft zusätzliche Pflichten wie das Berufsgeheimnis. Technisch bedeutet das vor allem strenge Zugriffsrechte, MFA ohne Ausnahmen und nachweisbar funktionierende Backups.
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Wo steht Ihre Datensicherheit?
Die kostenlose Standortbestimmung zeigt, wie Zugriffe, Geräte und Backups heute geschützt sind und welche Massnahmen zuerst anstehen.